Schützenvereine in Deutschland

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Schützenvereine sind in Deutschland weit verbreitet und nennen sich oftmals auch Schützenbruderschaft. Die Entstehung reicht bis in das frühe 19. Jahrhundert bzw. in die Zeit der Napoleonischen Kriege zurück. Am Anfang waren die meisten Mitglieder ehemalige Kriegsveteranen aus freiwilligen Heeresverbänden. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges, der mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht endete, wurden die Schützenvereine in Deutschland von den Alliierten verboten. Erst Anfang der 1950-er Jahre wurden Schützenvereine in der Bundesrepublik Deutschland wieder zugelassen. In der ehemaligen DDR blieben diese aber weiterhin auf Geheiß der ehemaligen sowjetischen Besatzungsmacht untersagt. Erst mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Struktur der Schützenvereine völlig neu gestaltet.

Schützenvereine entwickelten sich zu Sportvereinen

Somit hatte sich in den folgenden Jahren der Deutsche Schützenbund gut organisiert und erfolgreich in die internationalen Dachverbände integriert. Damit ist der Schützenbund zu einem erfolgreichen Bestandteil bei den Olympischen Spielen geworden und ein Garant für zahlreiche Medaillenränge im deutschen Verband. Durch den Deutschen Schützenbund wurde auch die Aufsicht des sportlichen Schießbetriebes nach den gesetzlichen Regelungen laut Waffengesetz übernommen. Heute befinden sich in Deutschland etwa zehn Millionen legale Schusswaffen in privaten Besitz. Um aktives Mitglied in einem der zahlreichen Schützenvereine werden zu können, bedarf es einer Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe, welche nach einer umfangreichen Prüfung des jeweiligen Mitgliedes von der zuständigen Behörde erteilt werden kann.

Voraussetzungen, um eine Schusswaffe besitzen zu dürfen

Um eine Erlaubnis zu erlangen, müssen zahlreiche Bedingungen erfüllt sein, so das Mindestalter von 18 Jahren, zudem dürfen keine Vorstrafen vorliegen und die Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein muss beabsichtigt werden oder bereits vorliegen. Dabei steht das persönliche Interesse im Vordergrund, eine Schusswaffe ausschließlich zum Zwecke der Sportausübung zu benutzen. Die Behörde darf nach § 4 Abs. 4 WaffG die Regelüberprüfung im Zuge einer Ermessensentscheidung prüfen, um festzustellen, ob ein Bedürfnis weiterhin besteht. Dadurch wird Behörden die Möglichkeit gegeben, in den Schießsport gravierend einzugreifen. Durch die Streichung des § 8 Abs. 2 WaffG, welcher das anzuerkennende persönliche Interesse der Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein regelte, kann vonseiten der Behörde eine vorübergehende Aussetzung der Erlaubnis erteilt werden.

Besitzerlaubnis durch Mitgliedschaft im Schützenverein

Mit einer derartigen Erlaubnis darf ein aktiver Sportschütze eine erforderliche Schusswaffe zur Ausübung seiner sportlichen Aktivität besitzen und auch benutzen. Schützenvereine in Deutschland erfreuen sich heutzutage einer sehr breiten Resonanz und können zahlreiche sportliche Erfolge auf nationaler sowie internationaler Ebene vorweisen. Um ein aktives Mitglied in einem der zahlreichen Schützenvereine in Deutschland werden zu können, müssen die Bestimmungen genauestens eingehalten und geprüft werden. So wird es einem bereits mehrfach vorbestraften Täter unmöglich gemacht, mithilfe einer Mitgliedschaft in einem solchem Verein an eine Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe zu gelangen. Schützenvereine in Deutschland dienen heutzutage einzig und allein dem Zweck der sportlichen Betätigung.

Foto: Barbara Henning – Fotolia

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