Waffenbesitz für Privatpersonen in Deutschland

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Das ist eine Frage, die sich viele Menschen stellen. Spätestens nach den immer wiederkehrenden Amokläufen sind Waffen im Privathaushalt ein sehr umstrittenes Thema. Wer sollte Waffen erwerben dürfen? Sollten Privatleute überhaupt zu diesem Privileg kommen, wo es doch immer wieder Attentate gibt? Und doch darf man sich als Privatperson überhaupt eine Waffe anschaffen?

Allgemeines zu Waffen

Laut Polizei sind momentan rund 10 Millionen Schusswaffen in Deutschland offiziell registriert. Die Dunkelziffer liegt bei rund 20 Millionen, denn nicht jeder Besitzer hat seine Waffe auch ordnungsmäßig angemeldet. Viele Waffen werden auf dem Schwarzmarkt ver- bzw. gekauft, weshalb es sehr schwer ist, hier eine verlässliche Hochrechnung vorzunehmen. Gerade die vielen illegalen Waffen sind ein großes Problem, da sie nicht zurückzuverfolgen sind, wenn sie zum Einsatz kommen.

Erwerb von Waffen

Ausschließlich Waffen mit historischen Vorbildern sind frei im Handel zu erwerben und benötigen auch keine Art von Genehmigung. Bei diesen Waffen handelt es sich zumeist um solche, die nur einen Schuss abfeuern können. Überwiegend handelt es sich um Replikate, die besonders bei Sammlern historischer Waffen und Gegenständen sehr gefragt sind. Gas- und Schreckschusswaffen sowie Luft-, Softair- und Paintgewehre benötigen ebenfalls keine Genehmigung. Der Käufer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, um sie erwerben zu dürfen.

Waffenschein erlangen

Als Privatperson ist es beinahe unmöglich, einen Waffenschein zu erlangen. Dieser erlaubt es nicht nur, eine Waffe zu besitzen, sondern auch, diese mit sich zu führen. Um dieses Privileg zu erlangen, muss man nachweisen, dass man deutlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und daher nicht auf einen Waffenschein verzichten kann. Überwiegend trifft so etwas jedoch auf Angestellte von Sicherheitsunternehmen zu. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie beispielsweise Juweliere, die glaubhaft begründen können, dass sie bei einem Überfall sehr gefährdet sind und sich nicht ausreichend verteidigen könnten. Aber in der Regel ist es fast nicht möglich, einen Waffenschein ausgestellt zu bekommen.

Die Waffenbesitzkarte

Man hat jedoch als Privatperson die Möglichkeit, eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Hierfür gelten strenge Regeln und meist muss dafür auch eine umfangreiche Prüfung abgelegt werden. Besonders oft wird diese Waffenbesitzkarte von Mitgliedern von Schützenvereinen beantragt. Dieser Schein berechtigt zum Besitz einer Waffe, die jedoch nicht schuss- und zugriffsbereit sein darf. Man darf seine Waffe dann auf dem Weg zum Schießstand bei sich führen, muss jedoch gewährleisten, dass sie weder versehentlich noch absichtlich abgefeuert wird.

Kleiner Waffenschein

Ergänzend gibt es auch noch den kleinen Waffenschein. Dieser berechtigt den Besitzer, eine Gas- oder Schreckschusswaffe bei sich zu führen. Man darf diese dann auch außerhalb der eigenen Wohnung tragen und in Notwehrsituationen sogar abfeuern. Für den bloßen Erwerb dieser Waffen bedarf es keines Scheines; dieser beschränkt sich nur auf das Mitführen außerhalb der eigenen vier Wände.

Foto: Vladimir Mucibabic – Fotolia

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